Was ändert sich beim Verpackungs- und Gewerbeabfall?

Kaffeekapseln aus Aluminium gelten als Umweltsünde, doch mit der richtigen Technik sind sie zu 100 Prozent recycelbar. Das neue Verpackungsgesetz, beschlossen am 12.05.2017, und die novellierte Gewerbeaberordnung sollen auch bei anderen Wertstoffen für mehr Recycling sorgen.

Ein weißes Sammelfahrzeug von Veolia in Deutschland vor landschaftlich treizvoller Kulisse im Harz.

Es könnte so einfach sein. Unternehmen erfinden Produkte, die keinen Müll hinterlassen. Fahrräder, Smartphones, Möbel – alles lässt sich durch geschickte Planung vollständig verwerten. Die Wertstoffe zirkulieren in einem Kreislauf, ohne unter großer Energiezufuhr den Verbrennungstod zu sterben.

Bei einigen Produkten hat sich dieser Stoffkreislauf bereits lückenlos geschlossen – zum Beispiel bei Kaffeekapseln aus Aluminium. Zwei Milliarden landen jedes Jahr allein in Deutschland im Mülleimer. Doch Recyclingdienstleister haben sich gegen diese Umweltsünde etwas einfallen lassen. Mit speziellen Verfahren können die Kaffee-Töpfchen ohne Zugabe neuer Rohstoffe gepresst, geschmolzen und neu verarbeitet werden. Der alte Kaffeesatz dient als organischer Abfall sogar als zusätzlicher Energielieferant bei der Wiederaufbereitung.
 

Rohstoffkreisläufe schließen

Endstation Abfall? Rohstoff der Zukunft!
 „Zum Glück entwickeln sich auch die Technik und unser Verständnis weiter, was uns bei der Suche nach Lösungen hilft“, sagt Etienne Petit, Generaldirektor des Umweltdienstleisters Veolia in Deutschland. Durch ähnliche restaurative Kreisläufe im Sinne der Kaffeekapseln könnten die EU-Länder bis 2030 etwa 1,8 Billionen Euro einsparen. Das hat die Strategieberatung McKinsey zusammen mit der Allen MacArthur Stiftung ausgerechnet. In diesem Batzen stecken nicht nur Ersparnisse beim Waren- und Gütertransport oder dem Energieaufwand. Die Kreislaufwirtschaft eröffnet Unternehmen auch ganz neue Einnahmequellen durch neue Produkte und Dienstleistungen.

​Das große Potenzial hat auch die Bundesregierung erkannt und deshalb längst überholte Abfallgesetze überarbeitet. Hauptziel der Gesetze ist es, mehr Abfälle aus privaten Haushalten und Unternehmen zu recyceln und weniger zu verbrennen. Dafür sollen künftig noch höhere Recyclingquoten und eine Ausweitung des Pfandsystems sorgen.
 

Was sich mit den neuen Abfallgesetzen alles ändert

Kreislaufwirtschaft

Hersteller, Händler und Verbraucher sollen im Sinne einer Kreislaufwirtschaft künftig noch bewusster mit Ressourcen umgehen, angefangen beim Design neuer Produkte und deren Verpackungen bis zur Kaufentscheidung. Aufgrund stets neuer Verpackungsmaterialien und maschinell nicht mehr trennbarer Materialverbunde liegt der Anteil nicht recycelbarer Wertstoffe heute je nach Sammelgebiet und technischer Ausstattung der Sortieranlagen noch bei etwa 15 bis 30 Prozent.

Recyclingquoten

Mehr als 80 Prozent des Abfallaufkommens der im gelben Sack und der gelben Tonne gesammelten Verpackungsabfälle wird  Behandlungsanlagen für die stoffliche Verwertung zugeführt, sortiert und spezialisierten Recyclingbetrieben zur Verfügung gestellt. Die Verwertungsquoten für Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Getränkekartons sollen bis zum Jahr 2022 auf bis zu 90 Prozent steigen.

Gewerbeabfall

Das Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle ist in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Recycling hat darin klaren Vorrang gegenüber der energetischen Verwertung. Abfallgemische müssen demnach vorbehandelt und aufbereitet werden. Die Verordnung soll am 1. August 2017 in Kraft treten.

Wertstofftonne

An den Mülltonnen ändert sich pauschal erst mal nichts. Die Kommunen sollen selbst entscheiden, ob sie eine gelbe Tonne oder einen gelben Sack für Verpackungsmüll bereitstellen. Möglich ist auch eine orangefarbene Tonne für alle Wertstoffe. Umweltschützer sehen hier den größten Fehler im Verpackungsgesetz, das frühestens zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll.

Mehrweg

Beim Einkaufen sind bald Schilder an den Regalen, die anzeigen, wo Mehrwegflaschen stehen. Die Transparenz soll helfen, sich bewusst für Mehrweg oder Einweg zu entscheiden. Dieser Schritt soll letztlich das Mehrwegsystem stärken. 

Pfand

Kunden müssen bald auf einige Getränke Pfand zahlen, die bisher pfandfrei waren. Dadurch soll die Recyclingquote erhöht werden. Das gilt unter anderem für Frucht- und Gemüse-Nektar-Säfte mit Kohlensäure. Auch auf Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent wird bald Pfand fällig.

Auf den Prüfstand kamen das Verpackungsgesetz, das vor allem private Verbraucher betrifft, und die Gewerbeabfallverordnung, die sich auf Unternehmen auswirkt. Betriebe sollen in Zukunft verpflichtet werden, 90 Prozent ihrer jährlich etwa 40 Millionen Tonnen Abfall nach Kategorien zu trennen. Separate Container gibt es dann für Papier und Kartonagen, Glas, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle und weitere Abfälle.

„Ob das festgelegte Verfahren in der Praxis taugt und sein Ziel erreicht, darüber streitet man sich noch. Klar ist jedoch eines: Es gibt noch Luft nach oben bei der Rückführung von Wertstoffen in den Kreislauf“, sagt Veolia-Chef Etienne Petit. Insgesamt begrüßen Umweltdienstleister wie Veolia aber die Getrennthaltungspflicht für Abfälle. Das Problem sieht die Branche in zu vielen Ausnahmeregelungen von der Getrenntsammlungspflicht. Diese kann aus verschiedenen Gründen ausgehebelt werden: Zum Beispiel wenn sie technisch für den Betrieb nicht möglich ist, etwa weil für die Behälter nicht genug Platz zur Verfügung steht.

Eine andere Ausnahmeregelung betrifft die Kosten. Ein Unternehmen wird sich fragen können: Wie teuer ist die Getrenntsammlung des Abfalls auch bei einer sehr geringen Menge an Wertstoffen? Und: Wäre eine gemischte Sammlung mit einer anschließenden Sortierung des Gewerbeabfalls eventuell günstiger? In dem Fall greift die Ausnahmeregelung, weil die Abfalltrennung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. „Falls dieses Schlupfloch allzu häufig genutzt wird, geht das zu Lasten der politischen Nachhaltigkeitsziele und einer größtmöglichen Ressourcenrückgewinnung“, sagt Matthias Harms, CEO der Veolia Umweltservice Unternehmensgruppe. „Bei der Umsetzung der Regelungen wird es daher maßgeblich auf den Vollzug ankommen.“ Viele Branchen- und Umweltverbände sind ähnlicher Meinung.

Bisher konnten Umweltdienstleister wie Veolia sich trotz schwieriger politischer und wirtschaftlicher Umstände auf neue Gegebenheiten einstellen. Ein gutes Beispiel ist das Recycling von PET-Flaschen. Inzwischen gibt es ein Verfahren, das den Kunststoff unbedenklich aufbereitet und sogar die einzelnen Schritte nach außen transparent dokumentiert.
 

In einer der modernsten Recycling-Anlagen für PET-Flaschen in Rostock landen jedes Jahr eine Milliarde Flaschen. Nach wenigen Stunden kommen lebensmitteltauglich reine Kunststoffteilchen als neu gewonnener Recyclingrohstoff wieder heraus und sind bereit für ein neues Leben als Getränkeflasche. Bottle-to-bottle nennt sich das Verfahren des Umweltdienstleisters Veolia, der etwa ein Fünftel der jährlich in Deutschland produzierten PET-Einweg-Getränkeflaschen recycelt.

Veolias Umweltservice-CEO Matthias Harms ist angesichts der aktuellen Parlamentsbeschlüsse zuversichtlich und wertet die politische Richtung insgesamt als wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit:

„Der Ansatz, die Verordnung zu novellieren, war richtig, weil damit mehr Ressourcen zurückgewonnen und höhere Recyclingquoten erreicht werden können.“

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