Netzbetrieb

Veolia Industriepark Deutschland GmbH als Netzbetreiber für Strom- und Gasnetze
Netzbetrieb

Die Veolia Industriepark Deutschland GmbH ist Ihr Netzbetreiber für die Strom- und Gasnetze in den Industrieparks Heinsberg-Oberbruch und Düren-Niederau.

Die Veolia Industriepark Deutschland GmbH sorgt dafür, dass die von den Kunden der Industrieparks benötigte Energie sicher und zuverlässig geliefert werden kann. Hierzu wird kontinuierlich in die Instandhaltung und den Ausbau der Netze investiert.

Hier erhalten Sie umfassende Informationen über Konditionen und Preise für einen transparenten und diskriminierungsfreien Zugang zu unseren Netzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes.

Veolia Industriepark Deutschland GmbH 
Boos-Fremery-Straße 62
52525 Heinsberg 

Tel.: +49 (0) 2452 152440 
Fax: +49 (0) 2452 152660

 

KUNDENBETREUUNG

Ein Ansprechpartner steht Ihnen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:

Tel.: 0800 / 15 44 800

STÖRUNGSHOTLINE

Falls Ihnen eine Störung bekannt sein sollte, rufen Sie bitte unter folgender Telefonnummer an:

Tel.: 0800 / 15 44 110

STÖRUNGS-
MELDUNGEN

Aktuell liegen uns keine Meldungen zu Störungen vor.


Folgende Onlineanträge können Sie bei unserem Dienstleister Alliander stellen:

Preisblätter

STROM

GAS

Verträge

STROM

Veolia Industriepark Deutschland

Formular:

Sofern sich die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, die gesetzlich zwingend sind, insbesondere infolge neuer Rechtsverordnungen oder der weiteren Novellierung des Energiewirtschaftsrechts, wird die Veolia Industriepark Deutschland GmbH die Verträge (z. B. zum Netzanschluss und Netzzugang) entsprechend anpassen und veröffentlichen.

GAS

Veolia Industriepark Deutschland

Sofern sich die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, die gesetzlich zwingend sind, insbesondere infolge neuer Rechtsverordnungen oder der weiteren Novellierung des Energiewirtschaftsrechts, wird die Veolia Industriepark Deutschland GmbH die Verträge (z. B. zum Netzanschluss und Netzzugang) entsprechend anpassen und veröffentlichen.

Veröffentlichungspflicht