Wir stellen Ihnen Container für folgende und viele weitere Abfallarten bereit:
Bauschutt
Möchten Sie Bauschutt entsorgen, dann kümmert sich Veolia gern darum. Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten oder Baumaßnahmen fallen mineralische Materialien an, was als Bauschutt verstanden wird. Dazu zählen Ziegelsteine, Mauerwerk, Fliesen und Kacheln, reiner Betonabbruch, Mörtel und Putzreste, Dachziegel sowie Keramik (z.B. Waschbecken und Toiletten).
Bauschutt ist frei von Fremd- und Störstoffen sowie ohne Bodenaushub, Asphaltaufbruch, Ziegel, Gips oder Ytong Steinen.
Was darf in den Behälter rein? |
Was darf nicht in den Behälter rein? |
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Unser Tipp: Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf die sortenreine Containerbefüllung.
Bauschutt ist ein Wertstoff! Die Abfälle werden fachgerecht recycelt und anschließend der Wiederverwertung zugeführt. Dieser Kreislauf kann jedoch durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen erheblich gestört werden. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Containerinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten zur Folge hat.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Baumischabfälle
Im Zuge von Abriss-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen fallen Baumischabfälle an, die Veolia gern für Sie entsorgt. Zum Baumischabfall zählen gemischte Baustoffe, die nur zu einem geringen Anteil aus Bauschutt (<5 Prozent) bestehen sowie gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit mineralischem Anteil (< 10 %), HBCD-haltiger und -freier expandierter und extrudierter Hartschaum bzw. Styropor (<5% Volumen am gem. Bau- und Abbruchabfall). Enthaltene Bestandteile können unter anderem Tapeten, Kabel, restentleerte Farbeimer, Holz, Türen, Gips- und Gipskartonplatten ebenso wie Verpackungen sein.
Sonderabfälle wie belastete Dachpappe, Dämmmaterial aus Styropor, Holzabfall der Kategorie A IV und auch Mineralwolle gehören nicht in den Baumischabfall. Diese Materialien müssen separat als Sonderabfall entsorgt werden.
Weitere ausgeschlossene Materialien sind z.B.: Glas- und Steinwolle, bitumenhaltige Abfälle, asbesthaltige Abfälle, Bauchemiekalien, Brandschutz- und Eternitplatten, Elektronikschrott, Nassabfälle, Restmüll, Farb- und Lackabfälle, Altöl, Lösemittel, Autoreifen etc.
Was darf in den Behälter rein? |
Was darf nicht in den Behälter rein? |
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Unser Tipp: Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf die sortenreine Containerbefüllung.
Baumischabfall ist ein Wertstoff! Die Abfälle werden fachgerecht recycelt und anschließend der Wiederverwertung zugeführt. Dieser Kreislauf kann jedoch durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen erheblich gestört werden. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Containerinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten zur Folge hat.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Wichtige Information zur Annahme und Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen in 2017
Der Gesetzgeber hat zum Januar 2017 eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung beschlossen. Dies hat zur Folge, dass HBCD-haltige Dämmstoffe bis Ende 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden. Damit kehrt man auf den vor dem 30. September 2016 gültigen Status zurück. Das Material wird unter dem AVV-Schlüssel 170604 eingestuft.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Geringe Mengen des Materials können nun wieder gemeinsam mit anderen Baustellenabfällen in der Fraktion „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ unter dem AVV-Schlüssel 170904 entsorgt werden. Der dabei von den einzelnen Entsorgern tolerierte Anteil variiert sehr stark. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls dieser Anteil 5% des Volumens übersteigt.
Für die Entsorgung von Monochargen stehen nach wie vor nur begrenzte Kapazitäten in den Verbrennungsanlagen zur Verfügung. Üblicherweise wird das Material in Säcken oder in Containern gesammelt. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den verschiedenen Regionen Deutschlands, bitten wir Sie, sich unbedingt vorab mit uns über das Prozedere abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der vom Gesetzgeber beschlossenen Einstufung nur um eine befristete Ausnahme handelt. Diese soll nur bis 31.12.2017 Bestand haben. Danach würden HBCD-haltige Dämmstoffe wieder als gefährlicher Abfall eingestuft. Wir empfehlen, dies schon jetzt bei etwaigen Angeboten zu berücksichtigen.
Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gern direkt zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zu Dämmmaterial / Künstliche Mineralfasern (KMF)
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Mineralfasern (AVV 170603* oder 170604)
Bei künstlichen Mineralfasern (KMF), wie Glas-, Stein- und Schlackewolle, besteht die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Mineralwolle (AVV 170603*), die bis zum Jahr 2000 hergestellt wurde, gilt als krebserzeugend bzw. als krebsverdächtig und wird daher als "Gefährlicher Abfall" eingestuft. Danach erzeugte Mineralwolle (AVV 170604), gilt als nicht krebsverdächtig, ist aber immer noch lungengängig. Vor diesem Hintergrund sollen bei der Entsorgung des Materials folgende Hinweise beachtet werden.
Verpackung
Die Mineralwolle muss staubdicht in dafür zugelassenen, reißfesten Säcken (KMF-Säcke oder Big-Bags) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann. Die nötigen Säcke (kostenpflichtig) erhalten Sie auf Wunsch von uns.
Getrennthaltung
Es ist zwingend notwendig, Mineralfaserabfälle von anderen Abfällen getrennt zu halten. Die Annahme bzw. der Transport kann nur erfolgen, wenn das Material entsprechend verpackt ist. Zur Sammlung und Abfuhr des Materials muss ein separater Behälter genutzt werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Entsorgung dieses Materials nicht als Zuladung zu anderen Abfällen zulässig und unbedingt vorher separat zu beauftragen ist. Der Entsorger muss spezifische Anforderungen bezüglich der Erlaubnis, diese Abfallarten zu transportieren, erfüllen.
Kommunale Andienungspflichten
In Deutschland sind einigen kommunalen Gebietskörperschaften bestimmte Arten von Abfällen anzudienen. Dies bedeutet, dass z.B. Mineralfasern dort nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angenommen und entsorgt werden dürfen. Diese Regelung wird von uns jeweils im Zusammenhang mit dem Entsorgungsauftrag geprüft.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Wichtige Information zur Annahme und Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen in 2017
Der Gesetzgeber hat zum Januar 2017 eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung beschlossen. Dies hat zur Folge, dass HBCD-haltige Dämmstoffe bis Ende 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden. Damit kehrt man auf den vor dem 30. September 2016 gültigen Status zurück. Das Material wird unter dem AVV-Schlüssel 170604 eingestuft.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Geringe Mengen des Materials können nun wieder gemeinsam mit anderen Baustellenabfällen in der Fraktion „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ unter dem AVV-Schlüssel 170904 entsorgt werden. Der dabei von den einzelnen Entsorgern tolerierte Anteil variiert sehr stark. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls dieser Anteil 5% des Volumens übersteigt.
Für die Entsorgung von Monochargen stehen nach wie vor nur begrenzte Kapazitäten in den Verbrennungsanlagen zur Verfügung. Üblicherweise wird das Material in Säcken oder in Containern gesammelt. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den verschiedenen Regionen Deutschlands, bitten wir Sie, sich unbedingt vorab mit uns über das Prozedere abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der vom Gesetzgeber beschlossenen Einstufung nur um eine befristete Ausnahme handelt. Diese soll nur bis 31.12.2017 Bestand haben. Danach würden HBCD-haltige Dämmstoffe wieder als gefährlicher Abfall eingestuft. Wir empfehlen, dies schon jetzt bei etwaigen Angeboten zu berücksichtigen.
Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gern direkt zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zu Dämmmaterial / Künstliche Mineralfasern (KMF)
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Mineralfasern (AVV 170603* oder 170604)
Bei künstlichen Mineralfasern (KMF), wie Glas-, Stein- und Schlackewolle, besteht die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Mineralwolle (AVV 170603*), die bis zum Jahr 2000 hergestellt wurde, gilt als krebserzeugend bzw. als krebsverdächtig und wird daher als "Gefährlicher Abfall" eingestuft. Danach erzeugte Mineralwolle (AVV 170604), gilt als nicht krebsverdächtig, ist aber immer noch lungengängig. Vor diesem Hintergrund sollen bei der Entsorgung des Materials folgende Hinweise beachtet werden.
Verpackung
Die Mineralwolle muss staubdicht in dafür zugelassenen, reißfesten Säcken (KMF-Säcke oder Big-Bags) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann. Die nötigen Säcke (kostenpflichtig) erhalten Sie auf Wunsch von uns.
Getrennthaltung
Es ist zwingend notwendig, Mineralfaserabfälle von anderen Abfällen getrennt zu halten. Die Annahme bzw. der Transport kann nur erfolgen, wenn das Material entsprechend verpackt ist. Zur Sammlung und Abfuhr des Materials muss ein separater Behälter genutzt werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Entsorgung dieses Materials nicht als Zuladung zu anderen Abfällen zulässig und unbedingt vorher separat zu beauftragen ist. Der Entsorger muss spezifische Anforderungen bezüglich der Erlaubnis, diese Abfallarten zu transportieren, erfüllen.
Kommunale Andienungspflichten
In Deutschland sind einigen kommunalen Gebietskörperschaften bestimmte Arten von Abfällen anzudienen. Dies bedeutet, dass z.B. Mineralfasern dort nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angenommen und entsorgt werden dürfen. Diese Regelung wird von uns jeweils im Zusammenhang mit dem Entsorgungsauftrag geprüft.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Altholz
Bitte befüllen Sie die Altholzcontainer generell nur mit Holz der Qualitätsstufe AI und AII. Dabei handelt es sich um naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz bzw. um verleimtes, beschichtetes Altholz, das keine halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung aufweist und frei von Holzschutzmittel ist.
Der Altholzcontainer darf nicht mit gefährlichen Stoffen befüllt werden!
Was darf in den Behälter rein? |
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Unser Tipp: Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf die sortenreine Containerbefüllung.
Altholz ist ein Wertstoff! Die Abfälle werden fachgerecht recycelt und anschließend der Wiederverwertung zugeführt. Dieser Kreislauf kann jedoch durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen erheblich gestört werden. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Containerinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten zur Folge hat.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Wichtige Information zur Annahme und Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen in 2017
Der Gesetzgeber hat zum Januar 2017 eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung beschlossen. Dies hat zur Folge, dass HBCD-haltige Dämmstoffe bis Ende 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden. Damit kehrt man auf den vor dem 30. September 2016 gültigen Status zurück. Das Material wird unter dem AVV-Schlüssel 170604 eingestuft.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Geringe Mengen des Materials können nun wieder gemeinsam mit anderen Baustellenabfällen in der Fraktion „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ unter dem AVV-Schlüssel 170904 entsorgt werden. Der dabei von den einzelnen Entsorgern tolerierte Anteil variiert sehr stark. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls dieser Anteil 5% des Volumens übersteigt.
Für die Entsorgung von Monochargen stehen nach wie vor nur begrenzte Kapazitäten in den Verbrennungsanlagen zur Verfügung. Üblicherweise wird das Material in Säcken oder in Containern gesammelt. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den verschiedenen Regionen Deutschlands, bitten wir Sie, sich unbedingt vorab mit uns über das Prozedere abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der vom Gesetzgeber beschlossenen Einstufung nur um eine befristete Ausnahme handelt. Diese soll nur bis 31.12.2017 Bestand haben. Danach würden HBCD-haltige Dämmstoffe wieder als gefährlicher Abfall eingestuft. Wir empfehlen, dies schon jetzt bei etwaigen Angeboten zu berücksichtigen.
Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gern direkt zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zu Dämmmaterial / Künstliche Mineralfasern (KMF)
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Mineralfasern (AVV 170603* oder 170604)
Bei künstlichen Mineralfasern (KMF), wie Glas-, Stein- und Schlackewolle, besteht die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Mineralwolle (AVV 170603*), die bis zum Jahr 2000 hergestellt wurde, gilt als krebserzeugend bzw. als krebsverdächtig und wird daher als "Gefährlicher Abfall" eingestuft. Danach erzeugte Mineralwolle (AVV 170604), gilt als nicht krebsverdächtig, ist aber immer noch lungengängig. Vor diesem Hintergrund sollen bei der Entsorgung des Materials folgende Hinweise beachtet werden.
Verpackung
Die Mineralwolle muss staubdicht in dafür zugelassenen, reißfesten Säcken (KMF-Säcke oder Big-Bags) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann. Die nötigen Säcke (kostenpflichtig) erhalten Sie auf Wunsch von uns.
Getrennthaltung
Es ist zwingend notwendig, Mineralfaserabfälle von anderen Abfällen getrennt zu halten. Die Annahme bzw. der Transport kann nur erfolgen, wenn das Material entsprechend verpackt ist. Zur Sammlung und Abfuhr des Materials muss ein separater Behälter genutzt werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Entsorgung dieses Materials nicht als Zuladung zu anderen Abfällen zulässig und unbedingt vorher separat zu beauftragen ist. Der Entsorger muss spezifische Anforderungen bezüglich der Erlaubnis, diese Abfallarten zu transportieren, erfüllen.
Kommunale Andienungspflichten
In Deutschland sind einigen kommunalen Gebietskörperschaften bestimmte Arten von Abfällen anzudienen. Dies bedeutet, dass z.B. Mineralfasern dort nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angenommen und entsorgt werden dürfen. Diese Regelung wird von uns jeweils im Zusammenhang mit dem Entsorgungsauftrag geprüft.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Sperrmüll
Bei Sperrmüll handelt es sich um großformatige und sperrige Gegenstände aus Haushalt und Gewerbe. Sperrmüll schließt gefährliche Abfälle wie Kühlschränke oder Monitore aus.
Was darf in den Behälter rein? |
Was darf nicht in den Behälter rein? |
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Unser Tipp: Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf die sortenreine Containerbefüllung.
Sperrmüll ist ein Wertstoff! Die Abfälle werden fachgerecht recycelt und anschließend der Wiederverwertung zugeführt. Dieser Kreislauf kann jedoch durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen erheblich gestört werden. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Containerinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten zur Folge hat.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Wichtige Information zur Annahme und Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen in 2017
Der Gesetzgeber hat zum Januar 2017 eine Änderung der Abfallverzeichnisverordnung beschlossen. Dies hat zur Folge, dass HBCD-haltige Dämmstoffe bis Ende 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall eingestuft werden. Damit kehrt man auf den vor dem 30. September 2016 gültigen Status zurück. Das Material wird unter dem AVV-Schlüssel 170604 eingestuft.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Geringe Mengen des Materials können nun wieder gemeinsam mit anderen Baustellenabfällen in der Fraktion „gemischte Bau- und Abbruchabfälle“ unter dem AVV-Schlüssel 170904 entsorgt werden. Der dabei von den einzelnen Entsorgern tolerierte Anteil variiert sehr stark. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls dieser Anteil 5% des Volumens übersteigt.
Für die Entsorgung von Monochargen stehen nach wie vor nur begrenzte Kapazitäten in den Verbrennungsanlagen zur Verfügung. Üblicherweise wird das Material in Säcken oder in Containern gesammelt. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung in den verschiedenen Regionen Deutschlands, bitten wir Sie, sich unbedingt vorab mit uns über das Prozedere abzustimmen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der vom Gesetzgeber beschlossenen Einstufung nur um eine befristete Ausnahme handelt. Diese soll nur bis 31.12.2017 Bestand haben. Danach würden HBCD-haltige Dämmstoffe wieder als gefährlicher Abfall eingestuft. Wir empfehlen, dies schon jetzt bei etwaigen Angeboten zu berücksichtigen.
Sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, steht Ihnen Ihr Kundenbetreuer gern direkt zur Verfügung.
Wichtige Hinweise zu Dämmmaterial / Künstliche Mineralfasern (KMF)
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Mineralfasern (AVV 170603* oder 170604)
Bei künstlichen Mineralfasern (KMF), wie Glas-, Stein- und Schlackewolle, besteht die Gefahr, dass freiwerdende Fasern Haut, Augen und Atemwege reizen können und beim Einatmen in die Lunge dort krebserzeugend wirken. Mineralwolle (AVV 170603*), die bis zum Jahr 2000 hergestellt wurde, gilt als krebserzeugend bzw. als krebsverdächtig und wird daher als "Gefährlicher Abfall" eingestuft. Danach erzeugte Mineralwolle (AVV 170604), gilt als nicht krebsverdächtig, ist aber immer noch lungengängig. Vor diesem Hintergrund sollen bei der Entsorgung des Materials folgende Hinweise beachtet werden.
Verpackung
Die Mineralwolle muss staubdicht in dafür zugelassenen, reißfesten Säcken (KMF-Säcke oder Big-Bags) verpackt sein, so dass während des Transportes und der Ablagerung keine Gefährdung durch eine Faserfreisetzung erfolgen kann. Die nötigen Säcke (kostenpflichtig) erhalten Sie auf Wunsch von uns.
Getrennthaltung
Es ist zwingend notwendig, Mineralfaserabfälle von anderen Abfällen getrennt zu halten. Die Annahme bzw. der Transport kann nur erfolgen, wenn das Material entsprechend verpackt ist. Zur Sammlung und Abfuhr des Materials muss ein separater Behälter genutzt werden.
Bitte denken Sie daran, dass die Entsorgung dieses Materials nicht als Zuladung zu anderen Abfällen zulässig und unbedingt vorher separat zu beauftragen ist. Der Entsorger muss spezifische Anforderungen bezüglich der Erlaubnis, diese Abfallarten zu transportieren, erfüllen.
Kommunale Andienungspflichten
In Deutschland sind einigen kommunalen Gebietskörperschaften bestimmte Arten von Abfällen anzudienen. Dies bedeutet, dass z.B. Mineralfasern dort nur von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angenommen und entsorgt werden dürfen. Diese Regelung wird von uns jeweils im Zusammenhang mit dem Entsorgungsauftrag geprüft.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.
Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport darf der Container nur bis zur Ladekante befüllt werden. Eine Überladung des Bauschutt-Containers hätte auch höhere Entsorgungskosten zur Folge, die wir Ihnen weiterberechnen müssten.Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Containers muss mindestens 3,50 Meter in der Breite aufweisen. In der Länge sollten rund 10-15 Meter freigehalten werden, um ein Rangieren des LKW's zu gewährleisten. Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 4 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und tragfähig sein. Eine Aufstellung auf Rasen- oder Sandflächen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch zu Beschädigungen des Untergrundes führen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Container angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung des Containers vor Ort zu sein.
Aufstellen auf Privatgelände
Achten Sie bitte darauf, dass unsere Fahrzeuge problemlos zum gewünschten Lieferstandort gelangen können. Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Aufstellen auf öffentlichem Grund
Kann ein Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück aufgestellt werden, sondern muss auf öffentlichem Grund stehen (z.B. Straßen, Parkplätze, Gehwege etc.), benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Behörde. Unsere LKW-Fahrer dürfen bei fehlendem Dokument den Behälter nicht abstellen. Um Fehlfahrten und damit verbundene Kosten für Sie zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie die Genehmigung vor der Aufstellung des Behälters erhalten. Planen Sie ca. 5-10 Tage Vorlauf dafür ein. Diese Genehmigung ist kostenpflichtig.