Das Verpackungsgesetz gibt Pflichten für Hersteller vor, BellandVision erfüllt diese für Sie!
Die Vorgaben des Verpackungsgesetzes einhalten, ist einfach – wenn Sie auf den richtigen Partner setzen! Neben der Pflicht zur Registrierung und Datenmeldung an die Zentrale Stelle müssen Hersteller, stationäre und Versand-Händler sowie Importeure verpackter Waren (sog. Erstinverkehrbringer) gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) ihre Verpackungen bei einem dualen System beteiligen (landläufig auch als Verpackungslizenzierung bekannt).
Hierfür müssen Sie als Erstinverkehrbringer lediglich einen Vertrag mit BellandVision abschließen und die jeweils auf den Markt gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart melden. Als Kunde von BellandVision steht Ihnen jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner*in für alle Systembeteiligungs- und Recyclingfragen zur Seite!
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Ihre Vorteile auf einen Blick
- Größtes duales System in Deutschland
- Mittelständische Flexibilität und Sicherheit eines Weltkonzerns
- D4R Verpackungsexperten zur recyclingfähigen Gestaltung Ihrer Verpackung
- Netzwerk für die internationale Lizenzierung, ElektroG und BattG
- Kundenindividuelles CO2 -Klimazertifikat
- Kompetente Beratung zur Systembeteiligung (z.B. persönlich, Newsletter, Online-Seminare)
BellandVision GmbH
Bahnhofstraße 9
D-91257 Pegnitz
Tel.: +49 9241 4832 200
Fax: +49 9241 4832 444
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Duales System in Deutschland: So funktioniert es
Hersteller, stationäre und Versand-Händler sowie Importeure verpackter Waren (sog. Erstinverkehrbringer) müssen ihre Verpackungen gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) bei einem dualen System beteiligen, oft auch als Verpackungslizenzierung bekannt.
Als Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen Sie lediglich einen Vertrag mit BellandVision abschließen und entsprechende Verpackungsmengen nach Materialart melden, die Sie auf den Markt bringen. Für die Kosten, die für Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen anfallen, berechnet BellandVision auf Basis Ihrer Angaben ein Beteiligungsentgelt.
Sie haben Fragen? Wir die Antworten:
Wer sind die dualen Systeme und was sind ihre Aufgaben?
Jedes Unternehmen, das systembeteiligungspflichtige Verpackungen (erstmals) gewerbsmäßig in Verkehr bringt, muss deren unentgeltliche Rücknahme nach Gebrauch durch Beteiligung am dualen System gewährleisten. In Wahrnehmung der Produktverantwortung der beteiligten Hersteller wird die Rücknahme und Entsorgung bzw. Wiederverwertung gebrauchter Verpackungen dann von den dualen Systemen übernommen.
Im Auftrag von Industrie und Handel besteht die Aufgabe eines dualen Systems darin, die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu organisieren und die Erfüllung der Recyclingziele gesetzeskonform zu dokumentieren. Hintergrund ist die im Verpackungsgesetz verankerte Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihre Verpackungen sowie die daraus folgende Regelung umfassender Rücknahme-, Verwertungs- und Pfandpflichten.
In Deutschland gibt es insgesamt elf duale Systeme. BellandVision hat von den zuständigen Behörden für ihr duales System BellandDual eine bundesweite Feststellung und organisiert gemäß Verpackungsgesetz flächendeckend die Getrenntsammlung gebrauchter Verpackungen bei privaten Endverbrauchern. BellandDual ist das größte duale System in Deutschland. Mit einem bundesweiten Entsorgungsnetz übernimmt BellandDual die Erfüllung der verpackungsrechtlichen Verpflichtungen für Hersteller und Vertreiber.
Welche Verpackungen müssen bei einem System beteiligt werden?
Verpackung ist nicht gleich Verpackung. Doch jede Verpackung, die nach Gebrauch als Abfall bei privaten Endverbraucher*innen oder den vergleichbaren Anfallstellen anfällt, muss an einem dualen System beteiligt werden. Dazu zählen die folgenden Verpackungsarten:
- Verkaufsverpackungen werden typischerweise als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten und dienen dazu, Waren beim Verkauf zu schützen und sicher an Verbraucher*innen zu übergeben (z. B. Shampooflaschen, Konservendosen etc.). Sie enthalten zudem alle wichtigen Angaben zum Inhalt und sollen – je nach Gestaltung – zum Kauf anregen. Da diese Verpackungen typischerweise bei den privaten Haushalten als Abfall anfallen, müssen sie an einem dualen System beteiligt werden.
- Umverpackungen sind nach Definition Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten enthalten und typischerweise dem Endverbraucher zusammen mit den Verkaufseinheiten angeboten werden oder zur Bestückung der Verkaufsregale dienen (z. B. Schrumpffolie zur Bündelung von Mineralwasserflaschen oder kleinen Getränkekartons).
- Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst in der Verkaufsstelle befüllt werden – also zur Übergabe von Waren dienen (z. B. Brötchentüten, Tüten für Obst und Gemüse, Pizzakartons, Coffee-to-go-Becher, Take-Away-Boxen). Lizenzpflichtig bzw. systembeteiligungspflichtig ist grundsätzlich z. B. der Einzelhändler, Bäcker, Metzger oder Imbissbetreiber, der die leeren Verpackungen einkauft und zur Befüllung vorhält. Serviceverpackungen sind allerdings die einzige Verpackungsart, die vorlizenziert werden kann. Bei vorlizenzierten Serviceverpackungen kann der „Befüller“ von seinem Vorlieferanten verlangen, dass er ihm nachweist, dass er die Verpackungen bereits lizenziert hat.
- Versandverpackungen sind Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen (z. B. Karton, in dem Online-Versandhändler Waren an Endkund*innen verschickt). Versandverpackungen gelten ausdrücklich als Verkaufsverpackungen und sind damit systembeteiligungspflichtig, wenn sie typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Sie sind sich immer noch nicht sicher, ob Ihre Verpackungen beteiligungspflichtig sind? Dann kann Ihnen der Schnell-Check der Zentralen Stelle Hilfestellung geben.
Wie funktioniert die Systembeteiligungspflicht?
Hersteller, Händler (online und stationär) sowie Importeure, die in Deutschland Ware erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringen, deren Verpackungen gleichzeitig beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, müssen zusätzlich zur Registrierung bei der Zentralen Stelle einen Beteiligungsvertrag mit einem dualen System abschließen. Darin geben sie u.a. an, welche Mengen an Verpackungen sie in dem Jahr, für das der Vertrag geschlossen wird, voraussichtlich auf den Markt bringen werden. Welche Menge pro Fraktion tatsächlich in Verkehr gebracht wird, muss monatlich, quartalsweise oder jährlich an das duale System gemeldet werden. Für diese Mengen sind die dualen Kosten (Lizenzentgelte) für die Erfassung beim privaten Endverbraucher, die Sortierung und die Verwertung zu leisten. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, sind die Verpackungen bei einem dualen System beteiligt.
Wie sehen die Sammelsysteme der dualen Systeme aus?
Gebrauchte Verpackungen können nur dann recycelt werden, wenn Endverbraucher*innen ihre gebrauchten Verpackungen getrennt von Restmüll sammeln. Dazu stehen deutschen Privathaushalten die „kostenlosen“ Entsorgungsmöglichkeiten über die Papiertonne, den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne sowie öffentliche Altglas-Container zur Verfügung.
Welche Umweltziele gibt das Verpackungsgesetz vor?
In § 16 Abs. 2 des Verpackungsgesetzes sind für systembeteiligungspflichtige Verpackungen folgende Verwertungsanforderungen (Durchschnitt/Jahr) – auch Recyclingquoten genannt – vorgesehen:
Unabhängig von den fraktionsspezifischen Recyclingvorgaben müssen zusätzlich 50 % der gesamten Sammelmenge von Leichtverpackungen (LVP) in Gelben Säcken/Gelben Tonnen inklusive Müll und Fehlwürfen werkstofflich verwertet werden, damit im besten Fall aus einer gebrauchten Verpackung wieder eine neue Verpackung entstehen kann.
Der bereits hohe und weiter ansteigende Restmüllanteil in den Gelben Säcken sowie in den Gelben Tonnen beeinträchtigt generell das Recycling der Fraktionen, erschwert aber insbesondere die Erreichung der 50 %-Recyclingquote für die gesamte Erfassungsmenge LVP. Hinzu kommt, dass durch die Entscheidungsspielräume der Kommunen über die Art der Sammelbehältnisse deutlich mehr Gelbe Tonnen zum Einsatz kommen und Gelbe Säcke substituiert werden, mit allen Nachteilen der zunehmenden Vermüllung. Weiterhin ist festzustellen, dass bei Einführung der verursachergerechten bzw. gewichtsabhängigen Restmüllabrechnung (dem sog. Ident-System) die Behältnisse für die Verpackungsentsorgung verstärkt für die Restmüllentsorgung zweckentfremdet werden und damit die „50 %-Quote“ stark gefährdet wird.
Recyclebare Verpackungen: Geboren, um recycelt zu werden
Ob eine Verpackung nachhaltig ist oder nicht, hängt unter anderem von ihrer Recyclingfähigkeit ab. Und diese wird schon bei der Entwicklung festgelegt. Denn nur, wenn für die eingesetzten Materialien und die verwendete Materialkombination eine geeignete Sortier- und Verwertungsinfrastruktur existiert, können diese Verpackungen recycelt werden. Des Weiteren spielen die Sortierbarkeit der Materialien bzw. der Materialkombinationen und Recyclingunverträglichkeiten für den Recyclingerfolg eine entscheidende Rolle.
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