Gesetze und Verordnungen zum Klimaschutz

WIE AUS VORGABEN VORTEILE WERDEN

Veolia sieht den Klimawandel als eine der zentralen Herausforderungen der Menschheit. Deshalb begrüßen wir eine Politik, die eine Verminderung klimaschädlicher CO2-Emissionen zum Ziel hat. Damit einher gehen Bemühungen der europäischen und deutschen Politik, die Energieeffizienz zu erhöhen, den Ressourcenverbrauch zu senken, Abfall zu vermeiden und so mehr Nachhaltigkeit zu erzielen.

All diese Anstrengungen haben das Ziel, unsere bisherige lineare Wirtschaft in eine echte klima-, ressourcen- und umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu transformieren. Wir haben das gleiche Ziel und treiben diesen Wandel mit unserer Erfahrung, unserem Knowhow und unseren Innovationen voran. Deshalb können wir unsere Kund*innen in all unseren Geschäftsbereichen optimal dabei unterstützen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Der Mehrwert, den unsere Kund*innen davon haben, geht aber weit darüber hinaus. Wir machen unseren Partner*innen die Vorteile nachhaltiger Kreislaufwirtschaft zugänglich: hochwertige Rohstoffe, innovative Produkte, kontinuierliche Wertschöpfung und effiziente Prozesse.

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die relevantesten Vorgaben und stellen Ihnen passende Veolia Services vor.

Die hier dargestellten Gesetze und Verordnungen unterliegen einem ständigen Wandel. Unsere Expert*innen in den Geschäftsbereichen behalten diese Entwicklungen für Sie im Blick und stehen Ihnen als kompetente Gesprächspartner*innen zur Verfügung.

 

(KSG)

Klimaschutzgesetz:

Das 2019 erlassene und kürzlich novellierte Rahmengesetz soll die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele gewährleisten.

  • Bis 2030: mindestens 65 % weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990

  • Bis 2040: mindestens 88 % weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990

  • Bis 2045: Treibhausgasneutralität Deutschlands
     

Veolia Lösung:

Mit innovativen und nachhaltigen Lösungen rund um Entsorgung, Energie und Wasser hilft Veolia Unternehmen dabei, CO2-Emissionen und Kosten einzusparen.


(BEHG)

Brennstoffemissionshandelsgesetz:

Das Gesetz regelt seit 2019 die CO2-Bepreisung für Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen.

  • Ermöglicht nationalen Zertifikatehandel und trägt so zur Erreichung der Klimaziele bei

  • Neuer CO2-Preis für thermische Verwertung ab 2024: 45 Euro pro Tonne
     

Veolia Lösung:

Intelligente Abfallkonzepte von Veolia verringern den fossilen Anteil im Abfall, der mit dem CO2-Preis belegt ist, und tragen somit zum Klima- und Ressourcenschutz bei.


(GewAbfv)

Gewerbeabfallverordnung:

Die Verordnung soll dazu beitragen, die CO2-intensive Müllverbrennung zu reduzieren und die Recyclingquote zu verbessern.

  • Definiert sechs Gewerbeabfallkategorien: Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Holz, Textilien

  • Fordert eine getrennte Erfassung und Dokumentation von stofflich verwertbaren Abfällen
     

Veolia Lösung:

Mit ECO2CHECK by Veolia lässt sich der CO2-Fußabdruck unserer Entsorgungsservices exakt beziffern. Veolia bietet außerdem eine individuelle Beratung, unterstützt bei den Dokumentationspflichten und steigert die Recyclingquoten.


(EnEfG)

Energieeffizienzgesetz:

Das Gesetz legt klare Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs bis 2030 fest und trägt so zur Verminderung der CO2-Emissionen bei.

  • Ein Energiemanagementsystem (EMS) für Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh/a Gesamt-energieverbrauch wird Pflicht

  • Konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh/a Gesamt-energieverbrauch werden Pflicht

  • Vermeidung bzw. Wiederverwendung von Abwärme wird Pflicht für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh/a Gesamt-energieverbrauch
     

Veolia Lösung:

Mit einem breiten Leistungsspektrum von der technischen Analyse über Energieaudits bis hin zur Einführung eines EMS unterstützt das Veolia Tochterunternehmen ÖKOTEC Unternehmen dabei, den Bestimmungen gerecht zu werden.


(PPWR)

EU-Verpackungsverordnung:

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) soll die Verwendung von Einwegplastik zugunsten einer klima- und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft eingedämmt werden. Die endgültige Fassung soll in Kürze von Ministerrat und EU-Parlament verabschiedet werden. Die wichtigsten Punkte des aktuell diskutierten Verordnungsentwurfs sind:

  • Bis 2030 müssen 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden

  • Für Kunststoffverpackungen gilt eine Recyclingquote von 50 %

  • Verpackungen müssen recyclingfreundlich gestaltet werden

  • Vorgaben für Mindestnutzungszyklen und Recyclingfähigkeit   

  • Kennzeichnungspflicht von Verpackungen hinsichtlich Materialien und Recyclingfähigkeit
     

Veolia Lösung:

Mit BellandVision steht unseren Kund*innen der Marktführer bei den dualen Systemen zur Seite. Mit CIRCPACK® bietet Veolia darüber hinaus ein individuelles Angebot für Tests, Analysen und Beratung zum „Design for Recycling“ von Verpackungen. Ziel ist es, die Recyclingfähigkeit der Verpackungen durch ein optimiertes Design zu erhöhen.


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