1. Der Abfallerzeuger möchte einen gefährlichen Abfall entsorgen und vereinbart einen Termin mit seinem Entsorger.
2. Der Entsorger erstellt daraufhin den elektronischen Begleitschein auf Basis eines Entsorgungsnachweises. Der Schein steht dann im Postfach des Erzeugers bereit.
3. Der Abfallerzeuger signiert elektronisch den Begleitschein mit Hilfe von Kartenlesegerät und persönlicher Signaturkarte.
4. Der Beförderer übernimmt den Abfall für den Transport und signiert ebenfalls elektronisch. Die Signatur kann dabei z. B. durch den Fahrer erfolgen und muss spätestens vor der Annahme durch den Entsorger vorliegen, da sonst der Begleitschein nicht durch den Entsorger signiert werden kann.
5. Der Entsorger bestätigt die Abfallannahme nach einer Eingangskontrolle durch seine elektronische Signatur.
6. Alle Informationen werden an die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) weitergeleitet und gehen von dort an die zuständigen Erzeuger- und Entsorgerbehörden.
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