eANV - Das elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren
Für gefährliche Abfälle gilt seit 2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV). Sämtliche Nachweise über die Entsorgung gefährlicher Abfälle, wie etwa Entsorgungsnachweise und Begleitscheine müssen elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden. Alle rechtsverbindlichen Dokumente werden durch ein Kartenlesegerät elektronisch unterschrieben (Signatur) und müssen revisionssicher archiviert werden (elektronische Registerführung).
Veolia unterstützt Sie gern bei allen Fragen rund um das eANV. Wir haben unsere Abläufe so gestaltet, dass Sie mit geringem Aufwand alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.
Die Veolia-Lösung für Sie: Full-Service rund um das eANV
Veolia bietet Ihnen in allen relevanten Fragen zum Thema eANV eine umfassende Beratung und die effiziente Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Unabhängig davon, ob Sie sich für unser Portal oder eine unabhängige Softwarelösung entscheiden – wir unterstützen Sie darin, die Technologie in Ihre Abläufe zu integrieren.
Unser Service für Sie:
- Bereitstellung kostengünstiger Kartenlesegeräte und Signaturkarten
- elektronische Registerführung
- Registerführung auch für nichtgefährliche Abfälle
- Beantragung Ihrer persönlichen Signaturkarte
- Schulungen
- Registrierung bei der ZKS
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des eANV finden Sie hier.